Sandirya Bianca's profileGOLDEN _DAYSPhotosBlogListsMore ![]() | Help |
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Andreawrote:
Happy Weekend
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June 7
Carrywrote:
June 1
Stefan Lindörferwrote:
Hi Sandirya!
Danke für Deinen Gästebucheintrag! :-) Netter Space! Gruß Stefan
May 31
Goldywrote:
Dear Sandirya ????
L.G.
May 30
Andreawrote:
Erinnerst Du Dich?
Es war eine herrliche Zeit letztes Jahr
May 3
JoséArmandowrote:
Wozu ein Foto? Du kennst mich,wozu einen Gruß? Du weisst wer ich bin, wozu eine nachricht? Du kommst zu mir, wozu diese Seite frequentieren ?Jé Taime
May 3
Andreawrote:
Liebe Freundin in Florida,ich freue mich auf die zeit die wir und dein Sohn miteinander verbringen! nächsten Monat bist Du wieder hier in Deutschland ![]()
May 3
Goldywrote:
Hello Sandirya,Kisses ,sende ich DIR! und viel Glück bei Deinen neuen Transaktionen!!!
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May 3
Carrywrote:
Hola
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May 3
nikos kourtiswrote:
Apr. 30
Klaus-Dieter Lautewrote:
Hola Bianca, nun habe ich es endlich geschafft und bin in deinem Gästebuch angekommen. Dein Space ist ja riesig, da brauche Wochen um alles zu erkunden. Liebe Grüsse aus der Lüneburger Heide in Niedersachsen (Deutschland).
Klaus
Apr. 28
chabi g.g.wrote:
Amar
No tengo prisa ninguna; solo quiero amar y ser amado, como una madre ama a su hijo; como un hijo ilusionado, como un clavel está amarrado.
El clavel se marcha un dia, sin saber si vólvera, mas el dia en que regrese, su mamá lo acojerá.
Poesía poesía; que vienes hasta aquí, no te alejes ni un momento sin estar dentro de mí.
Olaaa bonita,que tengas bonita semana,seguro que alguién esta pensando en tí en este momento,disfruta y ama,serás correspondida,besikos.
Mar. 4
chabi g.g.wrote:
Poesía de esperanza
"Hoy es un bello día,el mejor de mi vida. Siempre será el mejor día de mi vida,el único para vivir.
Cada día encierra en sí mismo la magia, la sonrisa de la vida y la purpúrea luz de amanecer y anochecer. Suave vuelo de alma y amor,lento ascenso hacia la luz. Cuando se comienza a saborear,a paladear la miel de ese sol radiante e inagotable, vuelve la lluvia plena de fuego y el corazón comienza a cantar. La melodía no es nueva,siempre estuvo ahí, pero sus notas así lo semejan. La lluvia golpea los cristales de mi muralla, y al compás de sus gotas ésta se va deshaciendo lenta y pausadamente.
He aprendido a sonreirle al nuevo día.
Cada noche al irme a dormir,doy gracias por la luz, la voz,el amor,la vida,el milagro y un sin fín de cosas más que tengo,que disfruto. Doy gracias por la amistad, por ese gran amor del que gozo día a día, instante a instante,en cada ola de energía brillante. Me dejo envolver por las palabras halagadoras de ese otro corazón que me mira yme mira. Podría entonar la canción aquella que decía: "no puedo apartar mis ojos de ti". Es bello saber que mis ojos poseen y transmiten la luz de mi alma. Es bello conocer que otros ojos pueden mirarse en ellos sin cansarse jamás.
Será el baile eterno de las almas gemelas? Será la similitud de la energía? Será el reconocerse en el alma? Ay amor,cuan bello eres!
Yo que había descendido al infierno de oscuridad, repleto de ausencia,de amargura y silencio, me hallo ahora frente a frente con la inmensidad y no sé que hacer... Aquí estoy arrullando la mar,abrazando la noche sin su piel,sin su perfume... He llorado lágrimas de sal,lágrimas de amor... pero nunca logré que el amor brotase en su corazón. Por eso ahora cuando oigo decir: "es imposible mirar esos ojos y no enamorarse de ti", me pregunto cómo es que él no se quedó prendado de mi por toda la eternidad, o es que así es. Tristeza fue el pensar que me podía amar y no fuese capaz de decírmelo... Pero el destino apremío y proseguí,no quise ser estatua de sal. Mi camino es un camino de luz,hacia adelante, hacia el amor inagotable. Quiero regresar a ese mar azul donde fuí pirata...
Piratas en un mar azul...
Gaviotas de alas eternas,águilas de poderosos vuelos y ser... Siempre ser un rayo de luz que envuelve la mirada al atardecer!
Dejarme amar y ser amada hasta la totalidad fundiéndome en un abrazo de luna.
Soñar que vivo el sueño de eternidad prendida de tu alma, unida a tu inmensidad. Y bailar...bailar esa música única que conforman las notas de cada corazón...
La reina de las hadas.
Olaa sandi,espero que te guste estre trozito que te mande,cuidate y besikos pa los dos.
Feb. 25
chabi g.g.wrote:
A mis amigas:
Amar de dia o amar de noche,pero amar. Buscar el lugar,el momento,pero amar. No saber hacer,es el no tener alas, alas que te lleven hasta donde tus sueños quieran.
No tener a nadie a quien amar,serio problema, mas los amigos hay,a quien poder dar.
Disfruta y vive,que la vida es corta, y el tiempo que les dediques....... tu alma quedara saciada. Como me gustaria que estuvieras aqui, y asi poder abrazarte, poder sentir tu respirar sobre mi cuello desnudo.
Olaa sandirya,pase por aqui y te deje huella,espero estes bien,disfruta del findesemana,besikos.
Feb. 21
฿₮™†18-ЩΣЯDΣ۞ Seninle olurum...Eu estarei com você...
varlığın varlığımda var olduğu sürece
Feb. 15
JOHEL HENRYwrote:
QUE TENGAS UN BELLO DIA DE SAN VALENTIN TE DEJO UN FUERTE Y CALIDO ABRAZO TU AMIGO HENRY
visitame tambien en : http://johelhenry.spaces.live.com/
Feb. 13
Einen großen Strauß Rosen für die niedliche Juristin aus Andalusien sendet Steph Abramowskij
Jan. 29
No namewrote:
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Jan. 23
TUTUKLU KAPALI .wrote:
Jan. 16
JOHEL HENRYwrote:
Jan. 11
Ernst Steinerwrote:
Dec. 14
Dangerous Antigoniwrote:
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Dec. 2
Nov. 29
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Te deseo amig@ un feliz fin de semana disfrútalo con tus seres queridos mil besosss **adriana**
Nov. 29
勇wrote:
Nov. 21
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GOLDEN _DAYSFür unsere Freunde, Deutschland und Andalucia ein Leben lang
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6/14/2009 New6/7/2009 Endlich wieder........Vorgestern Nacht kam Hakan (Türkischer Name bei einem Spanier ist definitiv zum Grinsen) mit seiner Fam. hier bei uns an.
Ob wir diese tage zuhause verbringen werden ist noch unklar.
Auf jeden Fall freue ich mich wie irre endlich wieder Kontakt/Besuch aus der Heimat zu haben.
6/6/2009 Kleiner Auszug aus einer meiner Gerichtsverhandlungen Richerin : >>Sie glauben doch wohl nicht...............<< ( wird vom Beklagten unterbrochen )
Beklagter:>> Ich glaube überhaupt nichts, ich bin Atheist........
Mein automatisch prustentes Lachen musste ich schnell in ein >Hüsteln< umwandlen
Zum Glück gehören auch s o l c h e Episoden dazu 6/3/2009 Aus meiner Statistik : AFGHANISTAN/FOLTER Deutsche Regierung................. die Leute welche sich den NEU in's Netz gestellte Artikel von mir ansehen,KONTAKT: NO
Folter in Afghanistan – deutsche Regierung mit verantwortlichFolter in Afghanistan – deutsche Regierung mit verantwortlich
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Wiesbaden, 26.04.2000 |
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Auch im Rahmen dieses Zivilprozesses bestätigten ehemalige Leidensgenossen die zum Teil schweren psychischen und physischen Mißhandlungen. "Die in diesem Buch geschilderten konkreten Ereignisse, Personen und Zustände sind nicht Dokumentation, sondern literarisch verarbeitet und verfremdet." Die Frankfurter Rundschau führte hierzu zutreffend aus: Die einstweilige Verfügung wurde erlassen, obwohl der "Autor die Handlung verfremdet hat" und im "Vorspruch alle Personen, Orte und Institutionen für »unbenannt« erklärte". | ||
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Die Intervention der katholischen Amtskirche Am 21. Januar 1997 erhielte ich völlig unerwartet eine Kopie der Seiten 10 bis 12 meines im Oktober 1996 erschienenen Buches Gestohlene Kindheit.. Mein damaliger Verleger, der katholische Patmos Verlag in Düsseldorf, verlangte plötzlich für die Vorbereitungen zum geplanten Nachdruck von Gestohlene Kindheit, daß diese Seiten, in denen ich mich kurz mit meiner eigenen Kindheit im St. Vincenzstift in Rüdesheim-Aulhausen beschäftigt habe, auf etwa eine Buchseite zusammengestrichen wird. | ||
Das St. Vincenzstift war für mich damals die "Hölle auf Erden": Im "Namen Gottes", im "Namen J
esu Christi", im Namen der "Schwarzen Pädagogik" wurden Kinder und Jugendliche (sicherlich nicht alle!) zum Teil schlimmsten körperlichen und seelischen Mißhandlungen wehr- und hilflos ausgesetzt bzw. unterworfen. Wenn ich die Formulierung: im "Namen Gottes" bzw. im "Namen Jesu Christi" hier verwende, so hat das seine Berechtigung: Uns wurde immer wieder zu verstehen gegeben, daß wir von den Stellvertretern Gottes und Jesu Christi - konkret: im Namen und Auftrag von Gott und seinem Sohn Jesus Christus - erzogen wurden. Der liebe Gott sei allgegenwärtig, er würde uns auf Schritt und Tritt verfolgen, beobachten, kontrollieren. Jede körperliche Bewegung, jeder Atemzug, jeder Gedanke und jede Gefühlsregung würde Gott seinen Stellvertretern mitteilen. Kurzum: Gott habe die göttliche überirdische Fähigkeit, uns mit seinen Augen und Ohren zu kontrollieren: jede Sekunde, Minute, Stunde, Tag, Monat und Jahr.
Wenn wir bedroht, bestraft, geschlagen, mißhandelt wurden, so haben die Nonnen - stellvertretend - im Auftrag Gottes gehandelt: Es waren Gottes Worte, Gottes mahnende und aggressive Blicke, Gottes Hände, Gottes Füße, die uns beschimpften, demütigten, bestraften, prügelten. Es war Gottes Wille: Die uns auffressenden Ängste, Schmerzen, Trauer, Vereinsamung, die sich immer tiefer in unsere Seelen hineinbohrte und hineinfraß. Wir hatten unsere Kindheit Gott und seinem Sohn Jesus Christus zu verdanken.
Nach der Heimentlassung war ich voller Wut und voller Haß. Ich habe es dennoch geschafft, mich von dieser "Kindheit", die keine Kindheit war, zu befreien. Mir ist es gelungen, die Wut und den Haß zu besiegen.
In einer 1981 als Buch erschienenen Heimbiografie mit dem Titel "Prügel vom lieben Gott", das in den Medien bundesweit große Beachtung fand, habe ich diese Zeit des Grauens literarisch verarbeitet und verfremdet.
Völlig losgelöst von "Prügel vom lieben Gott" sind die Erfahrungen und Erlebnisse zu sehen, die viele ehemalige HeimbewohnerInnen des St. Vincenzstiftes gemacht haben:
Die traumatischen Erlebnisse, die körperliche und seelische Gewalt, die Ängste, die Demütigungen, die seelischen Wunden, die Alpträume, die Lieblosigkeit, die Schmerzen, die Schmerzensschreie, die Aggressivität, den Haß, den Groll, die Bitterkeit. Die Einsamkeit, die Vereinsamung, die Isolierung, die Enttäuschung, die Traurigkeit, die Hoffnungslosigkeit. Den Schrei und die große Sehnsucht nach Liebe, Wärme, Geborgenheit, Anerkennung, Selbstachtung.
Das Buch "Prügel vom lieben Gott" und unzählige Gespräche mit Menschen haben mich von dieser "Kindheit" befreit wie zahlreiche gerichtliche Auseinandersetzungen mit dem St. Vincenzstift. Das St. Vincenzstift verfolgte meiner Auffassung nach das Ziel, die Justiz zu mißbrauchen und mit ihrer Hilfe eine "Mauer des Schweigens" über die damalige Zeit des Grauens auszubreiten.
Ich wurde damals wegen Verleumdung und übler Nachrede angezeigt und angeklagt. In dem Strafprozeß haben zahlreiche frühere Leidensgenossen, aber auch ehemalige Erzieher meine Vorwürfe hinsichtlich zum Teil schwerer Mißhandlungen bestätigt. Ein Sozialarbeiter bestätigte zum Beispiel dem Richter, daß "körperliche Züchtigungen und Essensentzug zum pädagogischen Konzept, ja gewissermaßen zum Alltag" des Heimes gehörten. Das Strafverfahren gegen mich wurde auf Antrag der Anklagebehörde eingestellt und ein Ermittlungsverfahren gegen Nonnen und Erzieher des St. Vincenzstiftes wegen Körperverletzung und Mißhandlung Schutzbefohlener eingeleitet.
"Für eine Verurteilung der beschuldigten Pädagogen und Nonnen war es allerdings zu spät", schrieb damals der SPIEGEL: "Auch das neue Verfahren wurde eingestellt, die Vergehen waren verjährt. Und nachdem diese Gefahr vorüber war, drehten die Aulhausener Heimerzieher den Spieß um."
Nachdem die Mißhandlungen - durch die eingetretene Verjährung - nachträglich "sanktioniert" wurden, wurde nach Erscheinen meines Buches "Prügel vom lieben Gott" mein Verleger und ich mit einer einstweiligen Verfügung konfrontiert. Das St. Vincenzstift erreichte "mit dem ganzen Gewicht der katholischen Kirche" (Frankfurter Rundschau , 22. Februar 1982), daß die Verbreitung meines Buches vom Landgericht Wiesbaden gerichtlich untersagt - soll heißen: verboten - wurde. In einem Brief an das Wiesbadener Gericht prangerte der Verband Deutscher Schriftsteller dieses Vorgehen an als "Zensur eines kritischen Buches".
Der Autor hat ganz bewußt die Romanform gewählt, um die dort beschriebenen Kinder zu schützen. Der Autor verbürgt sich dafür, daß diese Heime und Menschen existieren und daß diese die in diesem dokumentarischen und authentischen Roman beschriebene physische und psychische Gewalt, Demütigung, Erniedrigung, Herabwürdigung tatsächlich erlebt haben. Diese gefolterten und für ihr Leben geschädigten Opfer der "Schwarzen Pädagogik", der klerikalen (Heim-)Erziehung wollen mit Namen nicht genannt werden. Ihr alleiniges Ziel ist es, die für sie unerträgliche Erinnerung an dieses "Leben": diese "Kindheit", diese "Jugend" aus ihrem Gedächnis zu verdrängen und abzutöten. Doch nach Meinung des Autors verkennen sie die unumstößliche Tatsache, daß diese "Kindheit" und "Jugend" sich nicht verdrängen und abtöten läßt. Dennoch respektiert der Autor den Wunsch der Betroffenen auf Anonymität.
Die verbalen, seelischen und körperlichen Gewaltakte gegenüber Kindern, die in diesem Buch beschrieben werden, sind weder übertrieben noch veraltet. So fanden sie statt, und so finden sie auch heute noch statt. Natürlich nicht überall, in jedem Heim, aber oft genug. Eine Gestalt wie die der Schwester Emanuela wurde nicht erfunden, solche Personen gab und gibt es. Fromme Gelassenheit und Nächstenliebe konnte jäh umschlagen in heftigste Wut, die sich in verbalen, psychischen wie physischen Attacken Kindern gegenüber äußerte. Wieweit Gewalt ganz bewußt als "pädagogisches Mittel" eingesetzt wird, ist nicht statistisch erfaßt, aber die Fälle, die ans Licht der Öffentlichkeit kommen, beweisen, daß es keine seltenen Einzelfälle sind.
Ich bin 1961, nachdem meine Eltern mich vielfach schwer mißhandelt hatten, mit knapp zwei Jahren ins Heim gekommen. Mit sieben Jahren wurde mir von pädagogischen Experten Debilität (Med.: leichter Grad des Schwachsinns) unterstellt. Dies hatte für mich katastrophale Folgen: Ich kam am 13. April 1966 in das katholische Pflege- und Bildungsheim St. Vincenzstift in Rüdesheim-Aulhausen am Rhein. Eine Anstalt, in der - damals - etwa vierhundert Jungen und Mädchen, Frauen und Männer untergebracht waren. Ihnen wurde von "Experten" bescheinigt, geisteskrank oder (leicht) schwachsinnig bzw. geistig behindert zu sein.
Das Jugendamt Trier mußte für meine Unterbringung in das St. Vincenzstift nachträglich eine vormundschaftsgerichtliche Genehmigung einholen. Der Grund: Das St. Vincenzstift galt - damals - als geschlossene Anstalt. Dem Antrag vom 18. April 1966 war ein ausgefüllter "Ärztlicher Fragebogen für idiotische oder epileptische Kinder" vom 19. August 1965 beigefügt. Das Jugendamt Trier deklarierte diesen bereits acht Monate alten "Ärztlichen Fragebogen", der durchaus im Dritten Reich den (NS-)Ärzten als Standard-Fragebogen gedient haben könnte, an das Gericht als "amtsärztlichen Untersuchungsbericht". Obwohl die Fragen bezüglich der "Idiotie und des Schwachsinns" in keiner Weise beantwortet, geschweige aus medizinischer und psychiatrischer Sicht fundiert bestätigt wurden, also eine entsprechende Indikation nicht bejaht worden ist, gab der Amtsgerichtsrat Dr. K. vom Amtsgericht Rüdesheim am Rhein dem Antrag statt.
Unter "II. Fragen über Idioten, Schwachsinnige" wurde bei Punkt 1. abgefragt: "Ist der Schwachsinn angeboren? Oder in welchem Alter zuerst beobachtet worden?". Die Medizinalrätin Dr. R. von der Gesundheitsbehörde der Stadt Trier beantwortete die Frage wie folgt: "Nach dem Bericht des Jugendamtes Trier wurde der Junge von klein auf vernachlässigt und mißhandelt." Unter Punkt 2. wurde abgefragt: "Was hält man für die Ursache des Schwachsinns: Erblichkeit, Krankheiten, Verletzungen, geistige Anstrengung, heftige Gemütsbewegungen wie Furcht, Schrecken?". Hier verwies die Medizinalrätin auf Ziffer I. Dort wurde unter den Punkten 11. und 12. abgefragt: "Sind oder waren die Eltern blutsverwandt? Sind oder waren die Eltern dem Trunke ergeben? oder syphilitisch infiziert vor der Geburt des Kindes? Sind bei des Kindes Großeltern, Großonkeln oder Großtanten, bei den Eltern, Onkeln, Tanten, bei Vettern oder Basen oder bei den Geschwistern des Kindes irgendwelche nervöse Erkrankungen, insbesondere Geistesstörung, Fallsucht, Hysterie, Migräne oder Selbstmord oder Verbrechen vorgekommen? Bei wem?" Beide Fragen wurden von ihr mit: "Nicht bekannt" beantwortet.
Im Rahmen einer richterlichen Anhörung vom 23. Mai 1966, wo es um die Frage meiner weiteren Unterbringung im St. Vincenzstift ging, scheint sich der - damals - für die Anstalt zuständige Obermedizinalrat Dr. E. mit dem "Ärztlichen Fragebogen", insbesondere mit der dort aufgeführten Terminologie inhaltlich identifiziert zu haben. Obwohl ich mich erst sechs Wochen im St. Vincenzstift befand, kam dieser Obermediziner zu einem für mich verheerenden Schluß:
"Das Kind befindet sich seit dem 13. April 1966 im Bildungs- und Pflegeheim St. Vincenzstift. Es leidet an einer Geistesschwäche im Sinne eines Schwachsinns leichten Grades."
Noch in zahlreichen Stellungnahmen an das Gericht bestätigte der Obermedizinalrat:
"Mit einer Heilung der wahrscheinlich endogen bedingten Geistesschwäche ist nicht zu rechnen." - "Bei A.H. handelt es sich nicht um eine Geisteskrankheit, sondern um eine Geistesschwäche im Sinne einer Debilität, die ihn ein Leben lang begleiten wird."
Diese Urteile führten dazu, daß ich fast zehn Jahre meines Lebens im St. Vincenzstift habe leben müssen.
1 Gewalt gegen Kinder - ganz normal?
Oder: Was totgeschwiegen wird
In diesem Buch wird das Leben von jungen Menschen in einem von einem Priester und Nonnen geleiteten katholischen Heim geschildert: Aus der Innenwelt dieses Heimes beschreibt der Autor die körperliche und seelische Gewalt, die Demütigung, Erniedrigung und Ablehnung, die Ängste, Schmerzen und Trauer, die Hoffnungslosigkeit und Einsamkeit sowie den sexuellen Mißbrauch, denen Kinder im "Namen Gottes" durch Nonnen, den Priester und Erzieherinnen im Heim der traurigen Kinder hilflos ausgeliefert sind. Aber auch die unerfüllten Hoffnungen, Wünsche, Sehnsüchte nach Wärme, Geborgenheit und Zärtlichkeit der Opfer der "Schwarzen Pädagogik" werden geschildert. Das Erleben von Gewalt in ihren schlimmsten Formen, der die Kinder durch eine Nonne hilflos und wehrlos ausgesetzt sind, ist für diese jungen Menschen das Durchleben der Hölle auf Erden. Diese Nonne, Schwester Emanuela, wird im Verlauf der Handlung in sich steigender Form zum Synonym für brutalste Gewalt.
Wie ein roter Faden zieht sich durch das Buch der langsame, körperliche wie auch seelische Verfall der Kinder: Am Anfang ihrer "Heim-Karriere" waren diese Kinder oft noch Kinder, auch wenn sie zuvor im Elternhaus mißhandelt wurden. Doch im Verlauf ihres "Heim-Lebens" hat man sie durch die psychische, physische und verbale Gewalt ("Gott wird euch bestrafen; für euch ist nicht der Himmel, sondern die Hölle und das Fegefeuer bestimmt!"), aber auch durch medikamentöse Ruhigstellung, Stück für Stück ihrer Kindheit (und: Unschuld) beraubt! Diese "Kinder" haben die kindliche Spontanität verloren: Diese "Kinder" lachen nicht mehr, sie können nicht mehr glücklich sein und keine Gefühle zeigen.
Aus der Innenwelt der (sexuell) mißbrauchten Kinder heraus wird das hilflose Ausgeliefertsein, die tiefe gefühlsmäßige Abneigung durch die Erwachsenen, die großen Schmerzen und Ängste, die sich immer tiefer in die Kinderseelen hineinfressen, geschildert.
Die Leser erleben, wie das Jugendamt und die Polizei in einem "Kartell des Schweigens" durch ein Heimkind, das sich kurzfristig den "Mauern der Gewalt" durch Flucht entziehen konnte, über die alltägliche Gewalt im Heim der traurigen Kinder aufgeklärt werden.
Doch mehr als Betroffenheit zeigen die Verantwortlichen nicht; sie schweigen.
Die Leser erleben einen Richter, der durch ein Heimkind von der alltäglichen Gewalt im Heim erfährt, der aber schweigt. Und der sich somit in das "Kartell des Schweigens" einreiht. Der Richter, der für das Kind nur die Worte übrig hat: "Mein Junge, Gott möge dich beschützen!", spricht sich "Im Namen des Volkes" für die weitere Heimunterbringung dieses Heimkindes aus - und verkündet auf Antrag des Jugendamts, der Heimleitung und des Heimarztes, der diesen Jungen sexuell mißbraucht hat, stillschweigend einen entsprechenden Gerichtsbeschluß.
Die Leser erleben, wie sich eine einzige Nonne - allerdings vergeblich - für die Heimkinder einsetzt, die auch keine Konfrontation mit dem Heimleiter, der auch gleichzeitig Priester ist, scheut - und die sich das Leben nimmt.
Auch ER machte nach abgeschlossenem Studium ein sogenanntes >praktisches< Jahr #
Fazit: Das ganze ohnen einen einzigen Cent in der Tasche, schuftete er in der Deutschen Botschaft!!
SIE arbeitete VIER Monate unentgeltlich.
Recherche !
Nachdem die Zeit um war,stellte die D Botschaft sowie ein grosser D Firmenkonzern NEUE LEUTE ein!
Ich nennes es defintiv AUSBEUTUNG !
Wie kann's angehen das JUNGE MENSCHN SICH DAS BIETEN LASSEN? MÜSSEN und...... es auch als gegeben hinnehmen???Good Old Germany ?????--------------- Pfui Teufel
Liebe Sandirya,
Feude am leben..........
Nur DIESES BILD LIEBE ICH !Zuständigkeit
sachlich örtlich
örtliche Zuständigkeit
Die Bezirksgerichte führen das Strafverfahren bei gerichtlich strafbaren Vergehen mit einer Strafandrohung bis zu einem Jahr durch, wirken fallweise bei Vorerhebungen und –untersuchungen mit. Weiters wichtig: Einzelrichterbeteiligung, Streitwert bis ATS 100.000,-- (d.s. € 7.267 und 28 Zents). 31246uid11jmd6f
Generell: Strafandrohung bei einem Vergehen (bis zu 3 Jahren), wenn darüber, dann Verbrechen!
Landesgerichte sind berufen als:
Untersuchungsgericht im Verfahren wegen Verbrechen und Vergehen durch Einzelrichter
(Untersuchungsrichter) im246u1311jmmd
Im vereinfachten Verfahren durch Einzelrichter, wenn anzunehmen ist, dass keine längere
Freiheitsstrafe als höchstens 5 Jahre oder eine Geldstrafe zu verhängen ist.
Schöffengericht in einer Versammlung von 2 Berufsrichtern und 2 Laienrichtern (Schöffen) für
alle Delikte, die nicht im vereinfachten Verfahren oder durch ein Geschworenengericht
Geschworenengericht in einer Versammlung von 3 Berufsrichtern und 8 Laienrichtern
(Geschworene)
Aburteilung aller Verbrechen, die mit Freiheitsstrafe von mehr als 10 Jahren bedroht sind.
Rechtsmittelsenat in einer Versammlung von 3 Berufsrichtern bei Berufung gegen Urteile der
Bezirksgerichte bei Vergehen mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
Oberlandesgerichte und der OGH sind für die Überprüfung der Entscheidungen der Unterinstanzen zuständig.
Rechtsmittelverfahren im Strafprozess:
Rechtsmittel gg. Urteile sind die Nichtigungsbeschwerde und die Berufung.
Rechtsmittel gg. Beschlüsse heißen Beschwerden.
Bei Zivilsachen 3 Instanzen, Strafprozeß nur 2 Instanzen:
- Über Berufungen gg. bezirksgerichtliche Urteile entscheiden die Landesgerichte
- Die Oberlandesgerichte entscheiden über Berufungen gg. Urteile der LG und über Beschwerden gg.
Beschlüsse dieser Gerichte;
- Der OGH entscheidet über Nichtigkeitsbeschwerden werden gg. Urteile der LG (als Schöffen- oder.
Geschworenengerichte) und die damit verbundenen Berufungen
Das „höchste“ außerordentliches Rechtsmittel: EUGh (Europ. Gerichtshof für Menschenrechte in Strasbourg).
Strafprozess – Ablauf
Verdacht
Bundespolizei, - gendarmerie verfolgt ihn
Gerichtl. Vorerhebungen
Voruntersuchung
Anklageerhebung
Hauptverhandlung
Urteil (frei oder ab jetzt Strafhaft)
Berufung
2. Instanz Rechtsmittelinstanz
Urteil
Berufung
OGH
Berufung wegen: Nichtigkeit, Schuld, Strafe im Strafgesetzrecht
§ 289, 13 Nichtigungsgründe wie: Urteil undeutig ausgesprochen, Urteil überschreitet Anklage ua.
gerichtliche Vorerhebungen eingeleitet durch Staatsanwalt, bei Bezirksgericht vom Bezirksanwalt
2.) örtliche Zuständigkeit
Die Aburteilung einer strafbaren Handlung steht in der Regel dem Gericht zu, in dessen Sprengel die Tat begangen wurde (Gerichtsstand des Tatortes)
Verfahren
Erste Anhaltspunkte für Strafverfolgung meist von Sicherheitsbehörde ermittelt. Wenn das Material ausreichend erscheint, kommt Akt an Staatsanwaltschaft, welche eine Vorerhebung bzw. Voruntersuchung einleitet. Voruntersuchung führt Untersuchungsrichter durch, trifft Untersuchungshandlungen nach eigenem Ermessen. Während der Vorerhebung bzw. der –untersuchung ist der Beschuldigte entweder auf freiem Fuß oder in U-Haft (nur wenn Fluchtgefahr, Verdunkelungsgefahr sowie Wiederholungsgefahr besteht).
Nach Beendigung der Voruntersuchungen entweder Einstellung des Verfahrens, oder die Staatsanwaltschaft erhebt die Anklage (Anordnung einer Hauptverhandlung).
Ablauf der Hauptverhandlung: Aufruf der Sache – „Generalien“ (=Alter, Beruf, usw.) des Angeklagten – Beeidigung der Schöffen od. Geschworenen – Vortrag der Anklageschrift – Gegenäußerung der Verteidigung – Vernehmung des Angeklagten – Beweisverfahren (Ermittlung des Sachverhalts mit Hilfe der Beweismittel) – Schlussvorträge des Anklägers sowie des Verteidigers (Plädoyer) – Beratung des Gerichtes (Urteilsfällung) – Urteilsverkündigung und Rechtsmittelbelehrung.
Strafzumessung: Gericht muss Erschwerungs- und Milderungsgründe berücksichtigen, um die Strafe innerhalb des gesetzlichen Strafrahmens bei Wertung von Tag und Schuld richtig festzusetzen.m
Außerordentliches Strafmilderungsrecht: Strafe wird unter gesetzl. Mindestmaß festgelegt.
Ist der Beschuldigte/Täter einsichtig und ist bereit, für die Folgen der Tat einzustehen (Schadensgutmachung; Bereitschaft, gemeinnützige Leistungen zu erbringen) kann der Staatsanwalt einen außergerichtlichen Tatausgleich akzeptieren. Sobald dieser erfolgt ist, kann von einer weiteren Verfolgung abgesehen werden.
Bedingte Strafnachsicht (=bedingte Verurteilung) ist die Nachsicht der Vollstreckung einer ausgesprochenen Strafe. Nach Ablauf einer best. Probezeit, gilt die Strafe als verbüßt, er bleibt aber „vorbestraft“.
Vom Verurteilten bzw. vom Staatsanwalt kann ein Rechtsmittel eingesetzt werden (Frist 4 Wochen), es schließt sich dann an Verfahren erster Instanz das Rechtsmittelverfahren an. Die Entscheidung der 2. Instanz ist endgültig. Wenn kein Rechtsmittel eingesetzt wird oder die 2. Instanz entschieden hat, kommt es zum Strafvollzug.
Jugendgerichtsgesetz
Enthält Sonderbedingungen im Bereich Strafrecht und Strafprozess. Grundgedanke: Besserung und Erziehung und Zurückführung in geordnete Verhältnisse. Strafandrohung, - ausmaß max. 20 Jahre, gerne wird die Diversionshaft ausgesprochen.
Jugendliche im Sinne des Gesetzes sind Personen vom 14. bis zum 19. Lebensjahr. Sie sind strafrechtlich verantwortlich, außer es liegen besondere Umstände (Verwahrlosung, Unreife ua.) vor.
In Fällen minder schwerer Kriminalität kann Staatsanwalt von Verfolgung überhaupt absehen, oder vorläufige Verfahrenseinstellung auf Probe gg. Auflagen geben. Weitere Möglichkeit: Schuldspruch ohne Strafe.
Echte bedingte Verurteilung (Schuldspruch unter Vorbehalt der Strafe)
Wenn es zweckmäßig erscheint, kann es auch zu einem bloßen Schuldspruch unter Vorbehalt
einer Strafe kommen, d. h. Geld- od. Freiheitsstrafe wird für eine Probezeit von 1-3 Jahren aufge-
schoben. Verurteilung bedingt!
Außergerichtlicher Tatausgleich
Wenn Täter Bereitschaft zeigt, für Folgen und einzustehen und allfälige Tatfogen gutzumachen.
Bewährungshelfer können Versöhnungsausgleich zw. Täter und Opfer (Täter-Opfer-Ausgleich) vornehmen, oder Jugendlicher wird veranlasst, gemeinnützige Leistungen zu erbringen, bzw. Besuch von Kursen und Sozaltraings.
Halbierung des Strafausmaßes
Höchstmaß aller zeitlichen Freiheitsstrafen ist auf die Hälfte herabgesetzt. Androhung einer Freiheitsstrafe bis max. 15 Jahre, wenn Täter bei Tat unter 16, Androhung max. 10 Jahre.
Jugendstrafvollzug ist ebenfalls auf Grundgedanken des Jugendgerichtsgesetzes abgestimmt: Erziehung vor Bestrafung!
Tilgung:
Unbescholtenheit einer wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilten Person kann durch Tilgung wiederhergestellt werden. Tilgungsfristen je nach Art der verhängten Strafe 5, 10 od. 15 Jahre. Ein Leumdungszeugnis ist der Nachweis, ob eine nicht getilgte „Vorstrafe“ eingetragen ist oder nicht. Tilgung erfolgt kraft Gesetzes, Antragerstellung nicht notwendig – automatische Tilgung im Strafregisteramt Wien.
Leitende Grundsätze: - Prinzip der Rechtsstaatlichkeit
Schuldprinzip (Tun od. Unterlassen)
Prinzip des Tatstrafrechtes (geahndet werden darf nur eine strafbare Handlung, nicht seine Gefährlichkeit)
Bsp.: Haftstrafe und Zeitstrafe (Einweisung in Anstalt f. abnorme Rechtsbrecher, nicht in Jahren ausgesprochen)
Strafbares Verhalten setzt, wer durch eine Handlung oder Unterlassung gesetzlich geschützte Rechtsgüter (Leben, Freiheit, Ehre, Eigentum) bedroht oder verletzt.
Es wird zwischen dem Verwaltungsstrafrecht sowie dem gerichtlichen Strafrecht unterschieden.
(brauchen nur gerichtliches, wie folgt):
Rechtsquellen: Strafgesetzbuch (StGB) 1974 und seine Nebengesetze
Straftat ist eine Handlung (eine Unterlassung), die
tatbestandsmäßig
rechtswidrig
schuldhaft und
mit gerichtlicher Strafe bedroht ist.
Tatbestandsmäßigkeit
Tatbestand ist die genaue, jeoch abstrakte Beschreibung eines strafbaren Verhaltens im Gesetz. Kann ein Sachverhalt keinem Umstand untergeordnet (subsumiert) werden, ist keine Bestrafung möglich!
Rechtswidrigkeit
liegt vor, wenn ein Verhalten gg. eine Rechtsvorschrift verstößt und kein Rechtfertigungsgrund gegeben ist.
Rechtfertigungsgründe:
- Notwehr: Jemand bedient sich der notwendigen Verteidigung, um einen gegenwärtigen oder unmittelbar drohenden rechtswidrigen Angriff auf Leben, Gesundheit, körperliche Unversehrtheit, Freiheit oder Vermögen von sich oder von einem anderen abzuwehren
- Festnahmerecht oder Waffengebrauchsrecht der Exekutive
- Rechtfertigender Notstand
Schuld
Strafbar ist nur die tatbestandsmäßige, rechtswidrige Handlung eines Zurechnungsfähigen (Ausnahmezustand: Geburt, Drogen & Alk, geistige Krankheit)
Schuldformen:
Vorsatz:
Der Täter verwirklicht alle Umstände der Tat mit Wissen und Wollen, und es ist ihm bewusst, dass sein Verhalten Unrecht darstellt.
Fahrlässigkeit: Der Täter will zwar den schädlichen Erfolg nicht bewusst, seine Schuld be-
steht aber in einer pflichtwidrigen Unvorsichtigkeit bwz. in unverantwortbarem Leichtsinn.
- Unbewusste F: Der Täter lässt die ihm zumutbare Sorgfalt außer Acht, zu der er nach den Umständen verpflichtet ist und nach seinen geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt ist, und erkennt deswegen nicht das Unrechtmäßige seines Verhaltens.
- Bewusste F: Der Täter hält es für möglich, dass sein Verhalten ein Unrecht bewirken kann, er will es
jedoch nicht.
Strafaufhebungs- und Ausschließungsgründe:
Verjährung
Begnadigung
Tätige Reue & Wiedergutmachung (vgl. Diversion)
Versuch & Vollendung
Erfolg des Delikts, man entspricht dem Täterbild d. Paragraphen oder des Delikts
Tauglicher = zB: Jemand schießt jemandem ein Messer entgegen (tauglicher Tötungsversuch)
Untauglicher= zB: Jemand wirft jemandem einen Kugelschreiber nach
begehen mehrere eine Straftat, so haften sich solidarisch (alle gleich)!
Strafe - Unterscheidung strafbare Handlung
-gg. Leib & Leben
-gg. fremdes Vermögen
-gg. Tierquälerei
-gg. Landesverrat
-gg. Schwangerschaftsabbruch nach 13. Woche
-gg. Ehre und Familie
-gg. Sittlichkeit
-gg. Freiheit
-gg. Ehre
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Sandirya Bianca de PerezOccupation Interests Was ich liebe,ungeschminkte Wahrheit,
was ich hasse, das Gegenteil hiervon. Diese Seiten sollen aufmerksam machen, über alles menschenverachtende in dieser Welt, ändern kann man sie nicht, aber mit totaler Igno kommt man auch kaum weiter. Augen auf, auch wenn danach das Essen nicht mehr schmecken sollte.! Nun hat man mich doch überedet diese Seite zum Voten freizugeben..... |
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